Nur drei Tage vor dem Inkrafttreten der Vorratsdatenspeicherung kommt deren vorläufiges Aus. Nachdem das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) die anlasslose Speicherung von Standort- und Verbindungsdaten für unzulässig erklärt hatte, will die Bundesnetzagentur die Provider nicht mehr zu einer Speicherung zwingen. Die Bonner Regulierungsbehörde wolle bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Hauptsacheverfahrens die Vorratsdatenspeicherung nicht durchsetzen, heißt es in einer Mitteilung vom Dienstag. „Bis dahin werden auch keine Bußgeldverfahren wegen einer nicht erfolgten Umsetzung gegen die verpflichteten Unternehmen eingeleitet“, schreibt die Bundesnetzagentur.
Quelle: Nach Gerichtsurteil: Bundesnetzagentur setzt Vorratsdatenspeicherung aus – Golem.de